Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma InnovaClean, An der Pfeffermühle 23 mit Hauptsitz 38820 Halberstadt, im Nachfolgenden InnovaClean genannt.
Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von InnovaClean bestätigt worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.
Sollten einzelne Bestimmungen diese AGB nur auf bestimmte Käufergruppen zutreffen, so werden diese wie folgt definiert:
Ist der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, des öffentlichen Sondervermögens oder tritt er als Gewerbetreibender gegenüber InnovaClean auf, so wird dieser im Nachfolgenden GEWERBETREIBENDER genannt.
Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des BGB §13, so wird dieser im Nachfolgenden als VERBRAUCHER bezeichnet.
Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn InnovaClean eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden. InnovaClean behält sich vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen.
Preise
Alle Preise im Versandhandel verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung. Ist der Käufer GEWERBETREIBENDER, verstehen sich alle Preise zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Massgebend sind die in der Auftragsbestätigung InnovaClean's genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc. berechtigen InnovaClean zu einer entsprechenden Preisanpassung. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen InnovaClean zur Preisanpassung.
Liefer- und Leistungsvereinbarungen
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch InnovaClean. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von InnovaClean nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die InnovaClean die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. InnovaClean ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von InnovaClean zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich InnovaClean nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den InnovaClean zu vertreten hat, haben GEWERBETREIBENDE unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Die Rücknahme von Falschlieferungen ist GEWERBETREIBENDEN nur bei Reklamation innerhalb von einer Woche möglich. Für VERBRAUCHER gilt die Frist des Widerrufs- und Rückgaberecht.
Angelieferte Ware ist sofort bei Erhalt auf sichtbare äußere Beschädigungen (Transportschaden) zu untersuchen und nach Möglichkeit beim Anlieferer zu reklamieren. Sollte eine Überprüfung der Lieferung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit eine Differenz ergeben, so hat der Käufer dieses InnovaClean umgehend schriftlich mitzuteilen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
Widerrufs- und Rückgaberecht im Sinne des FernAbsG
Dem VERBRAUCHER steht gemäß FernAbsG und BGB §361a+b bei Bestellungen im Versandhandel ein spezielles Widerrufs- und Rückgaberecht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Eingang der Sendung zu. Der Widerruf muß keine Begründung enthalten. Er muß schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger, oder durch Rücksendung der Ware an InnovaClean erfolgen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs bzw. der rechtzeitigen Absendung der Ware auf Kosten von InnovaClean an
die InnovaClean, An der Pfeffermühle 23, 38820 Halberstadt. Die Rücksendekosten trägt der VERBRAUCHER. Nach Eingang der Ware bei InnovaClean ist InnovaClean verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten. Nach § 361a Abs. 2 BGB muß allerdings bei Rückgabe für die Überlassung und Benutzung der Sache eine Vergütung entrichtet werden. Diese Ansprüche enstehen nur infolge einer etwaigen Nutzung der empfangenen Ware, nicht durch die Ausübung des Widerrufsrechts.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, bar, per Nachnahme-Bar, Nachnahme-Verrechnungsscheck, Nachnahme-Euroscheck oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die ältere Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind.
Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist InnovaClean zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen von InnovaClean gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn InnovaClean andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält InnovaClean weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. InnovaClean steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschliessen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist InnovaClean berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. InnovaClean ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.
Eigentumsvorbehalt
Die InnovaClean behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Veranlasst GEWERBETREIBENDER Be- oder Verarbeitung der von InnovaClean gelieferten und noch in deren Eigentum stehender Waren erfolgt dieses im Auftrag von InnovaClean, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für InnovaClean erwachsen können. Der GEWERBETREIBENDE ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemässen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräussern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der GEWERBETREIBENDE bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an InnovaClean ab. InnovaClean ermächtigt den GEWERBETREIBENDEN widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der GEWERBETREIBENDE seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäss nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der GEWERBETREIBENDE auf das Eigentum von InnovaClean hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der GEWERBETREIBENDE hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach Nichteinlösung eines Schecks - ist InnovaClean berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legimitieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der GEWERBETREIBENDE in voller Höhe. Der GEWERBETREIBENDE verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung von InnovaClean die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an InnovaClean zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch InnovaClean liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von InnovaClean gelieferten Produkte 24 Monate, soweit nachfolgend keine entgegenstehende Regelung getroffen wurde. Verlängerte Herstellergarantien, die über diese Frist hinaus gehen, gibt InnovaClean selbstverständlich an den Käufer weiter. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, die defekte Ware bzw. Teil zur unverzüglichen und möglichst reibungslosen Behebung des Mangels in Original-Verpackung mit vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, sowie einer Kopie derRechnung mit dem die Ware geliefert wurde, an InnovaClean oder an das von InnovaClean benannte Service-Zentrum einzusenden. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen. Ausnahme gilt hier für VERBRAUCHER im Rahmen des FernAbsG. Stimmt InnovaClean einer Wandlung zu oder übersendet sie dem Käufer Austauschware, so ist sie berechtigt, dem Käufer das bei Übersendung der defekten Ware fehlendes Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen bzw. von der erteilten Gutschrift in Abzug zu bringen. Ersetzte Ware geht in das Eigentum von InnovaClean über. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von InnovaClean oder dem Hersteller der Ware nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Sollte der Käufer ausserhalb der Gewährleistungsfrist ein Gerät übersenden, bei dem sich herausstellt, dass dieses mangelfrei ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung zugunsten von InnovaClean. Darüber hinaus gilt die Aufwandspauschale als vereinbart, wenn die Ware zwar innerhalb der Gewährleistungsfrist eingesandt wird, jedoch kein Fehler feststellbar ist, ein Kostenvoranschlag abgelehnt wird oder keine Reaktion auf den Kostenvoranschlag erfolgt, falsche bzw. keine Garantieunterlagen eingesandt werden oder eine mechanische - nicht auf einen Transportschaden beruhende - Beschädigung vorliegt. Grund hierfür ist der bei InnovaClean entstehende Verwaltungsaufwand. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von InnovaClean gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf InnovaClean zu verweisen.
Die GEWERBETREIBENDE betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt.
Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt. Ist der Käufer GEWERBETREIBENDER, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch InnovaClean schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt.
Sonstige Schadenersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss haftet InnovaClean nur, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen InnovaClean und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer GEWERBETREIBENDER ist, wird nach unserer Wahl Halberstadt als Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Datenschutz
InnovaClean ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltene Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäss Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
Export
Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus. Die Zustimmungserklärungen sind vom Käufer vor der Verbringung der Ware einzuholen.
Stand: Juli 2004